Glossar
Freilebende Gummibärchen gibt es nicht. Man kauft sie in Packungen an der Kinokasse. Dieser Kauf ist der Beginn einer fast erotischen und sehr ambivalenten Beziehung Gummibärchen-Mensch.
Asylberechtigte
Kann eine Person im Rahmen eines Asylverfahrens glaubhaft machen, dass ihr in ihrem Herkunftsstaat persönliche Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention droht, wird sie als Flüchtling anerkannt und erhält Asyl.
Asylwerber
Eine Person, die nicht die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, und in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, wird während des laufenden Asylverfahrens als Asylwerber*in bezeichnet.
Flüchtling
Nach internationalem Recht ist ein Flüchtling eine Person, die ihr Heimatland aus begründeter Furcht vor Verfolgung verlassen hat. Flüchtlinge können in Österreich um Asyl ansuchen.
Migranten
Migranten sind Menschen, die auf der Suche nach einer besseren Lebensperspektiven aus eigenem Antrieb ihre Heimat verlassen.
Als Flüchtlinge gelten völkerrechtlich Migranten, deren Status in der Genfer Flüchtlingskonvention geregelt ist. Danach haben Flüchtlinge bestimmte Rechte, die Migranten insgesamt nicht zugestanden werden, z.B. das Recht auf Asyl.
Migrationshintergrund
Migranten sind Menschen, die ihre Heimat auf der Suche nach besseren Lebensperspektiven freiwillig verlassen. Migranten, deren Status in der Genfer Flüchtlingskonvention geregelt ist, gelten völkerrechtlich als Flüchtlinge. Danach haben Flüchtlinge bestimmte Rechte, die Migranten generell nicht zustehen, etwa das Recht auf Asyl.
Subsidiärer Schutz
Subsidiärer Schutz wird Personen gewährt, die mangels persönlicher Verfolgung im Herkunftsstaat nicht als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden, deren Leben oder Unversehrtheit aber bei einer Rückkehr in den Herkunftsstaat bedroht wäre. Sie sind daher nicht asylberechtigt, erhalten aber einen befristeten (verlängerbaren) Schutz in Österreich.