Eine Person, die nicht die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, und in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, wird während des laufenden Asylverfahrens als Asylwerber*in bezeichnet.
Eine Person, die nicht die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, und in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, wird während des laufenden Asylverfahrens als Asylwerber*in bezeichnet.